Die DSGVO betrifft Unternehmen jeder Größe
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO / engl. GDPR ) gilt ab dem 25. Mai 2018 und schafft in Europa einheitliche Datenschutz-Regelungen. Während der Datenschutz der EU-Bürger gestärkt wird, drohen den Unternehmen gleichzeitig drakonische Strafen, falls sie die Richtlinien nicht oder nur unzureichend umsetzen. Die hohen Bußgelder, bis zu 20 Millionen oder zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes ( der höhere Wert greift ), die im Falle bei Verstößen aber auch schon bei Nichteinhaltung der Richtlinien fällig werden, erfordern eine konsequente und strikte Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Branchen. Denn es gilt: geringe Unternehmensgröße schützt vor Strafe nicht – die Vorschriften gelten für Unternehmen aller Größenklassen. Die Frage, wie personenbezogene Daten verwaltet und geschützt werden ist somit für jedes Unternehmen von essentieller Bedeutung. Wie also sollen Unternehmen auf diese neue Verordnung reagieren?
Was besagt die DSGVO?
Die neue Vorgabe schreibt vor, dass Unternehmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Kontrollmechanismen zum Schutz von Daten einführen müssen. Die zu implementierenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen verlangen, dass Kundendaten zu jederzeit dem Risiko entsprechend angemessen geschützt sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur ermächtigte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten und dass die Daten vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Veränderung, unberechtigtem Zugang oder Weitergabe geschützt werden. Bezogen auf das Zugriffsmanagement bedeutet das, dass Benutzername/Passwort ausgedient hat, da es schlicht zu unsicher ist.
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