Das IT-Sicherheitsgesetz
Für die Erhöhung der Sicherheit von IT-Systemen sogenannter KRITIS-Unternehmen hat der Deutsche Bundestag im Juli 2015 das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) verabschiedet. Zu den Vorschriften des Gesetzes gehört neben der Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen auch die Einhaltung eines Mindestmaßes an IT-Sicherheit. Konkret bedeutet das, dass Unternehmen und Organisationen verpflichtet sind, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, umzusetzen und anzuwenden.
Was fordert das IT-Sicherheitsgesetz im Bereich Identitätsmanagement?
Ein zuverlässiger Schutz für kritische Systeme und Daten sollte nach dem BSI mit einer integrierten Sicherheitslösung realisiert werden, die zumindest eine starke Zwei-Faktor-Authentifizierung unterstützt. Die starke Authentifizierung geht deutlich über die Sicherheit eines einzelnen Passworts hinaus. Sie erfordert weitere Komponenten (Faktoren), um die Identität des Benutzers zweifelsfrei zu bestimmen. Der Faktor „Wissen“ (Passwort oder PIN) wird mindestens um einen weiteren Faktor – den Faktor „Besitz“ (Smartcard, Token etc.) oder „Biometrie“ (Fingerprint, Stimme, etc.) – erweitert.
Im Einzelnen sollte eine zukunftsweisende Authentifizierungslösung die Möglichkeit bieten, verschiedene Authentifizierungsfaktoren flexibel zu nutzen, beispielsweise Hardware-Einmal-Passwort-Generatoren, Smartcards, USB-Token oder Soft-Token.
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